Allgemeine Geschäftsbedingungen Swissmototours
1. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Swissmototours und seinen Kunden kommt durch schriftliche, mündliche oder elektronische Buchung (E-Mail) zu Stande. Der Vertrag ist ist rechtsgültig, so bald die Buchung auf eine der oben genannten Arten bei Swissmototours eingegangen ist. Mit der Buchung anerkennt der Kunde die AGB’s von Swissmototours.
2. Zahlung
Mit der Buchung wird eine Anzahlung von 25% des Tour Preises fällig, zahlbar innert 14 Tagen. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Tour-Beginn fällig. Bei Buchung innert 30 Tagen vor Tourbeginn wird der ganze Betrag sofort fällig. Nur wer zu Beginn der Tour den vollen Betrag bezahlt hat, hat Anrecht, an der gebuchten Tour teilzunehmen. Die Verrechnung und Zahlung erfolgt in Schweizer Franken.
3. Leistungen
Die Leistungen, die vertraglich vereinbart sind, ergeben sich aus der Ausschreibung auf www.swissmototours.com, oder von Swissmototours ausgegebenen Prospekten. Es bestehen ohne vorherige, schriftliche Abmachung, keine weiteren Ansprüche. Routen- oder Programmänderungen auf Grund gegebener Verhältnisse (z.B. Wetter oder Verkehr) sind jederzeit vorbehalten.
4. Haftung/Gewährleistung
Die Teilnehmer an Touren von Swissmototours sind für ihr Tun selber verantwortlich.
Swissmototours lehnt jede Verantwortung für allfällige Personen- und Sachschäden ab.
Swissmototours gewährleistet die gewissenhafte Durchführung der ausgeschriebenen Touren. Für Fremdleistungen (Hotels, Museen, Bahnen etc.) kann keine Haftung übernommen werden.
5. Durchführung der Touren
Die Touren werden bei jeder Witterung durchgeführt.
Kann eine Tour aus gesundheitlichen, technischen oder sonstigen schwerwiegenden Gründen von Seiten von Swissmototours nicht durchgeführt oder zu Ende geführt werden, besteht ein Recht auf volle anteilsmässige Rückzahlung für die nicht nicht durchgeführte Zeit; weitere Ansprüche bestehen nicht. Kann oder will ein Teilnehmer eine begonnene Tour nicht zu Ende führen, liegt die Höhe einer allfälligen Rückzahlung im Ermessen von Swissmototours.
6. Teilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 2 Motorräder plus Tourguide, die Maximal-Teilnehmerzahl 8 Motorräder plus Tourguide. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Swissmototours von der Durchführung der Tour absehen. Dies wird den gebuchten Teilnehmern spätestens 10 Tage vor Tourbeginn mitgeteilt. Bei Absage einer Tour besteht Anrecht auf volle Rückzahlung des bezahlten Betrages; weitere Ansprüche bestehen nicht.
7. Versicherungen
Der Teilnehmer hat für sämtliche Versicherungen selber besorgt zu sein.
Swissmototours empfiehlt den Abschluss einer Kranken/Unfall-Versicherung, Haftpflicht-Versicherung, Annullationskosten-Versicherung sowie einer Rückführ-Versicherung für Fahrzeuge im Falle eines Defekts (z.B. ADAC plus). Die Schweiz und Italien müssen im Deckungsbereich eingeschlossen sein.
8. Fahrzeuge
Der Teilnehmer ist für den technischen Zustand und die Betriebssicherheit seines Fahrzeuges selber verantwortlich. Im Fall von technischen Problemen übernimmt Swissmototours keine Haftung. Für Mietfahrzeuge übernimmt Swissmototours keine Haftung. Es gilt ausschließlich der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter des Mietfahrzeugs.
9. Annullierungskosten
- bis 60 Tage vor Tourbeginn 25% des Gesamtpreises
- bis 30 Tage vor Tourbeginn 50% des Gesamtpreises
- bis 10 Tage vor Tourbeginn 75% des Gesamtpreises
- unter 10 Tagen vor Tourbeginn 100 % des Gesamtpreises
- Nichterscheinen gilt als Annullation
Swissmototours empfiehlt den Abschluss einer Annullationskosten-Versicherung.
10. Einreise- und Verkehrsbestimmungen Schweiz/Italien sowie Dokumente
Der Teilnehmer hat sich selbst um die Einhaltung aller Regelungen und die Gültigkeit seiner Reise- und Fahrzeugdokumente zu kümmern. Swissmototours lehnt jegliche Haftung bei Nichteinhaltung ab.
11. Gerichtsstand
Für gerichtliche Auseinandersetzungen sind ausschließlich die Gerichte von Winterthur/Schweiz zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
Swissmototours
Reto Mast
Winterthur, 3.11.2008